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UNESCO-Welterbe Fagus-WerkHannoversche Straße 58
31061 Alfeld
Deutschland

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Öffnungszeiten
Fagus Werk

Täglich

Apr-Okt: 10:00 - 17:00 Uhr

Nov-März: 10:00 - 16:00 Uhr

Geschlossen:1. Jan; 24./ 25./31. Dez

Öffentliche Führungen: Ganzjährig Sa & So: 13:00 Uhr
Gruppenführungen nach Vereinbarung jederzeit möglich

Anfahrt

UNESCO-Welterbe Fagus-Werk
Hannoversche Straße 58
31061 Alfeld (Leine)

Teilnahmebedingungen

Fotowettbewerb #111Jahre111Fotos

Teilnahme am Fotowettbewerb #111 Jahre-111 Fotos

1. Veranstalter

Der Veranstalter ist: Fagus GreCon Greten GmbH & Co KG

(nachfolgend „UNESCO-Welterbe Fagus-Werk“ genannt)

Hannoversche Straße 58
31061 Alfeld (Leine)

05181-790
info@fagus-werk.com

Sowie die

Stadt Alfeld (Leine)
Marktplatz 1
31061 Alfeld (Leine)

05181 703186
kultur@stadt-alfeld.de
 

Technische Bedingungen

Es werden nur Fotos akzeptiert, auf denen Bildteile weder hinzugefügt noch entfernt worden sind (kein Composing). Das Foto sollte mindestens die Größe 1,6 MPx / 1045x1555 in Pixel haben. Die Datei muss im xxx.jpg abgespeichert sein. Die Datei ist an 111JahreFagus-Werk@alfeld.de.zu senden.
 

Voraussetzung für die Teilnahme

Das Foto darf noch nicht veröffentlicht worden sein und auch keine Auszeichnung bei einem Wettbewerb erhalten haben.

Jedes eingereichte Bild wird vor der Publizierung geprüft und erst danach freigegeben.
 

Teilnahme

Es gibt keine Altersbeschränkung für die Teilnahme. Minderjährige bedürfen der Einverständniserklärung der Eltern.

Die Teilnahme erfolgt durch Einsendung von bis zu 5 Fotos mit einem Bildtitel und optional einem Statement und der ausgefüllten Einwilligung an 111JahreFagus-Werk@alfeld.de.
 

Dauer und Einsendeschluss

Der Fotowettbewerb startet am 5. Juni 2022 und endet am 15. September 2022. Verspätet eingereichte Fotos werden nicht berücksichtigt.
 

Rechte Dritter

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt und die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin garantiert zudem, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Auf die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, dass ihm/ ihr die entsprechenden Einverständniserklärungen auch zur vorgenannten Nutzung vorliegen und diese auf Anforderung auch schriftlich beibringen kann.

Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

Soweit für das Bild eine Modell- und/ oder Eigentumsfreigabe und/oder eine Erlaubnis von Herstellern kommerzieller Produkte (z. B. Verpackungen, Designerkleidung etc.) erforderlich ist, ist der Teilnehmer/ die Teilnehmerin dafür verantwortlich, dass sämtliche erforderlichen Freigaben der Schutzrechtsinhaber vorhanden sind. Bei Bedarf sind diese dem Veranstalter in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Veranstalter von allen Ansprüchen und den Kosten der Rechtsvertretung frei.
 

Rechteeinräumung

Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den eingesandten Bildern zur Verwendung im Rahmen des Wettbewerbs, und der Berichterstattung darüber ein, unabhängig davon in welchen Medien (also u. a. Print und Online).

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin willigt ausdrücklich ein, dass alle eingesandten Bilder auch über den Fotowettbewerb hinaus durch das UNESCO-Welterbe Fagus-Werk und die Stadt Alfeld (Leine) genutzt werden dürfen für Veröffentlichungen und Vervielfältigungen (u.a. Print und Online) z.B. Post/-Dankeskarten, Flyer, Fotokalender, Jahresbericht etc., für die Websites.

Die Veranstalter haben alle Rechte am Wettbewerb und an dem Verfahren.
 

Gewinnerermittlung

Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern des Wettbewerbs, die zur Teilnahme berechtigt sind, von einer Jury ermittelt.

Die ersten 10 Fotos mit den meisten Stimmen erhalten einen Gewinn. Bei gleicher Stimmzahl behalten wir uns vor, intern den Gewinner zu ermitteln. Die Gewinnermittlung erfolgt bis spätestens 31.10.2022.
 

Gewinnerbenachrichtigung

Die Benachrichtigung der Gewinner folgt per E-Mail. Die Gewinnerfotos werden auf der Homepage www.fagus-werk.com und www.alfeld.de veröffentlicht.
 

Gewinne

Da die Gewinne gesponsert werden, kann derzeit noch keine Auskunft erteilt werden. Sobald dies möglich ist, finden Sie eine Auflistung der Gewinne hier.
 

Versand der Gewinne

Die Gewinne werden vom UNESCO-Welterbe Fagus-Werk an die Gewinner/innen versendet. Die Lieferung erfolgt üblicherweise innerhalb von 14 Tagen nach Kontaktierung der Gewinner/innen durch das UNESCO-Welterbe Fagus-Werk, wobei es sich jedoch um eine unverbindliche Frist handelt, die jederzeit verlängert werden kann. Die Lieferung erfolgt unentgeltlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
 

Freistellung von Facebook und Instagram

Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von der genannten Plattform gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an die genannten Plattformen, sondern an das UNESCO-Welterbe Fagus-Werk zu richten.
 

Datenschutz / Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Teilnahme an einem Gewinnspiel übermittelt werden, werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Dokument zur Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO.
 

Sach- und Rechtsmängel an Gewinnen

Der/Die Gewinner/in erklärt sich damit einverstanden, offensichtliche Mängel eines Gewinns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gewinns beim UNESCO-Welterbe Fagus-Werk zu rügen, wobei es zur Wahrung der Frist genügt, wenn die Mängelrüge rechtzeitig an das UNESCO-Welterbe Fagus-Werk abgesendet wird. Ist die Frist abgelaufen, kann sich der/die Gewinner/in nicht mehr auf offensichtliche Mängel berufen. Das UNESCO-Welterbe Fagus-Werk ist nicht für Sach- und Rechtsmängel an Gewinnen verantwortlich, welche von einem Gewinnspielpartner zur Verfügung gestellt wurden. Entsprechendes gilt, wenn der Gewinnspielpartner aufgrund in seiner Person liegender Umständen die Gewinne nicht (mehr) zur Verfügung stellen kann.
 

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.